Allgemeine Geschäftsbedingungen

 für die Vermietung der Ferienwohnungen im Haus Anna Elbe

 

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Ferienwohnungen zur Beherbergung (im Folgenden “Mietobjekt”) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Haus Anna Elbe GmbH (im Folgenden: Vermieter). Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Unter die Ferienwohnungen zur Beherbergung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen fallen auch die vom Vermieter angebotenen Waldhütten und Baumzelte.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen und/oder Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  4. Der Mieter hat in jedem Fall die Hausordnung sowie die Regeln zur Internetnutzung im Haus Anna Elbe zu beachten, welche der Mieter vor Mietbeginn per E-Mail zur Kenntnis erhält. 

 

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung

  1. Eine Buchung kann über Buchungsportale, die Website des Vermieters sowie schriftlich per Mail an info@haus-anna-elbe.de oder telefonisch erfolgen. 
  2. Mit der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot an die Vermieterin zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Kann der Vermieter die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhält der Mieter vom Vermieter per E-Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie die Rechnung. Der Mietvertrag ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung zustande gekommen.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung inkl. Rechnungsstellung ist unverzüglich eine  Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme vorzunehmen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. 
  2. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrages unverzüglich nach Rechnungserhalt per Sofortüberweisung. Gegebenenfalls ist auch eine Bezahlung in bar möglich, jedoch ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter.
  3. Sämtliche Zahlungen sind auf das Konto DE60 2019 0109 0060 0854 20 des Vermieters bei der Volksbank Bergedorf (BIC GENODEF1HH4) zu überweisen. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Mieter. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. dem Bankkonto des Vermieters ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. 
  4. Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Vermieter die Buchung kostenpflichtig stornieren. Sollte der Vermieter die Buchung nicht stornieren, ist er berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. 
  5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden dem Mieter Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro berechnet.  Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Mieter. 

 

§ 4 An- und Abreise

  1. An- und Abreisetage gelten jeweils als ein Tag.
  2. Am Anreisetag steht das Mietobjekt dem Mieter nach vollständiger Bezahlung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
  3. Der Mieter hat sich bei Anreise zu vergewissern, dass er den richtigen Schlüssel zur tatsächlich gebuchten Unterkunft genommen hat. Für eventuell entstehenden zusätzlichen Aufwand oder Schaden des Vermieters aus einer Verletzung dieser Pflicht hat der Mieter dem Vermieter diesen zu ersetzen. Im Falle eines zeitlichen Aufwandes, z.B. durch Besorgen eines Ersatzschlüssels, beträgt die Höhe des Schadensersatz 39 € je angefangene Stunde. Im Übrigen richtet sich die Höhe des Schadensersatzes nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10.30 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Mietobjekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, sämtliche Geschirrspülprogramme (falls vorhanden) sollten beendet (und das Geschirr wieder in die Schränke verstaut), die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Dies gilt auch im Falle der Nutzung der Einrichtungen in der Scheune durch den Mieter.
  5. Der Mieter nimmt alle von ihm gekauften Lebensmittel mit bzw. entsorgt diese. Das Zurücklassen in der Wohnung ist nicht gestattet. Ist dies nicht erfolgt behält sich der Vermieter vor, dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für die Unterbringung von Haustieren ohne Zustimmung durch den Vermieter, sowie für das Rauchen im Mietobjekt.

 

§ 5 Nutzung des Mietobjekts 

  1. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Mietobjekts sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei der Nutzung des Mietobjekts ist in jedem Fall die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten.
  2. Das Mietobjekt darf darüber hinaus nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Mietobjekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag nach § 10 zu kündigen und für die nicht aufgeführten Personen ein gesondertes Entgelt zu berechnen.
  3. Bettwäsche und Handtücher sind nicht inklusive. Diese können selbst mitgebracht oder kostenpflichtig dazu gebucht werden.
  4. Das Mietobjekt wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
  5. Das Inventar ist teilweise antik und daher besonders schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere der Betten, ist untersagt.
  6. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und den Austausch aller dazugehörigen Schlösser. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden und für nicht verschuldensfähige Kinder.
  7. Sollte eine Haftpflichtversicherung beim Mieter bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
  8. In der Mieteinheit “Strandbude” befindet sich eine Treppe, die zur Wohnung hinauf führt. Diese Treppe weicht von der DIN Norm 18065 für Treppen in folgender Weise ab: 
    1. Auftritt (Soll: >=23 cm; Ist: ca. 19/19,37 cm)
    2. Steigung (Soll: <=20 cm; Ist: ca. 20,76 cm)
    3. nutzbare Laufbreite (Soll: >=80 cm ; Ist: ca. 81 cm)
    4. Kopffreiheit (Soll>= 200 cm; Ist: ca. 187,02 cm…)
  9. In den gedämmten Waldhütten ist jeweils eine 500 Watt Infrarotheizung vorhanden. Bei stetig kalten Außentemperaturen oder Wind ist es dennoch möglich, dass die Innentemperaturen in den Waldhütten die Mindesttemperaturen in Wohn- und Schlafräumen nach DIN 4701 nicht erreichen.

 

§ 6 Nutzung weiterer Einrichtungen 

  1. Der Mieter kann die im Haus Anna Elbe vorhandene Scheune und die darin enthaltenen Einrichtungen mitbenutzen, solange dort keine Veranstaltung stattfindet. Auch diesbezüglich die Hausordnung, welche der Mieter vor Anreise per E-Mail oder spätestens bei Anreise zur Kenntnis bekommt, unbedingt einzuhalten. Benutztes Geschirr, Besteck, Gläser und Tische sind nach der Benutzung zu reinigen und an ihren jeweiligen Platz zurückzustellen.
  2. In der Scheune befinden sich verschiedene teilweise einzigartige historische und museale Gegenstände, die in mehreren Regalen angeordnet sind, um den Besuchern Kultur und Historie in den Vier- und Marschlanden nahe zu bringen. Da die Scheune zeitlich unabhängig und von vielen verschiedenen Menschen genutzt wird, sollen diese Gegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung geschützt werden, trotzdem aber zur Veranschaulichung zugänglich sein. Gem. Art. 6 Abs. (1) lit. f) DSGVO besteht demnach ein berechtigtes Interesse an einer Datenerhebung in Form einer Videoüberwachung zur Prävention oder Verfolgung. Die Kamera ist ausschließlich auf den Bereich der zuvor genannten Gegenstände ausgerichtet und die aufgenommenen Sequenzen werden ausschließlich nach Feststellung eines Schadens oder Fehlens eines Gegenstandes gesichtet. Sobald diese Aufnahmen zur Verfolgung des Zweckes nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht.
  3. Der Mieter kann darüber hinaus die sanitären Anlagen der Diele mitbenutzen, soweit zwingend erforderlich auch während einer Veranstaltung auf der Diele. Es ist ausschließlich die Tür zur Straßenseite mit der Aufschrift “WC” als Zugang zu benutzen.
  4. Der Mieter kann den nicht privaten Teil des Gartens hinter dem Haus Anna Elbe zum mitbenutzen, soweit dieser nicht für eine Veranstaltung vermietet ist und die Hausordnung eingehalten wird.
  5. Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Die Zugangsdaten sowie die unbedingt einzuhaltenden Bedingungen für die Internetnutzung im Haus Anna Elbe bekommt der Mieter per E-Mail vor der oder spätestens bei der Anreise zur Kenntnis. 
  6. Der Mieter kann auf dem Deich vor dem Mietobjekt an der Straße auf eigene Gefahr parken. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um öffentlichen Straßenverkehr handelt und der Mieter die Straßenverkehrsordnung einzuhalten hat. Der Vermieter haftet weder für Verstöße des Mieters gegen die StVO, noch für das Vorhandensein von Parkplätzen oder für Beschädigungen am oder Verlust des vom Mieter dort geparkten Fahrzeugs. 
  7. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Steckdosen des Hauses und am Grundstück für das Laden von E-Fahrzeugen zu benutzen. Für jede Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine pauschalen Betrag in Höhe von 50 € vom Mieter verlangen. Für E-Bikes gibt es eine gesonderte Ladesäule an der Scheune, die nach den entsprechenden Bedingungen genutzt werden kann.
  8. Der Vermieter hat in der Regel Fahrräder und SUP Boards zum Verleih vor Ort, die der Mieter nach Absprache mieten kann. Dauer und Preise werden individuell abgesprochen oder sind in einer Preisliste festgelegt. Für Mietfahrräder und SUPs, egal welcher Art wird nicht das Vorhandensein bzw. die einwandfreie Funktionstüchtigkeit garantiert. Es besteht kein Anspruch auf Mietminderung bei Nichtbenutzbarkeit oder Nichtverfügbarkeit. Die Benutzung ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Schäden sind umgehend zu melden.

 

§ 7 Haustiere

  1. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

§ 8 Rücktritt durch den Mieter

  1. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag (Stornierung) ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung für die bereits getätigten Aufwendungen des Vermieters zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der pauschalen Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetagbis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises
    1. bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
    2. bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
    3. bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
    4. 1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises,
      beträgt jedoch mindestens 50 €.
  2. Dem Mieter bleibt es unbenommen, dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass dem Vermieter aufgrund des Rücktritts tatsächlich überhaupt keine Kosten oder nur wesentlich geringere Kosten als die pauschalierten Stornokosten entstanden sind. Im Fall eines solchen Nachweises, ist der Mieter nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
  3. Bei einem vorzeitiger Abreise durch den Mieter werden 100% des vereinbarten Mietpreises berechnet, es sei denn, der Vermieter hat die vorzeitige Beendigung  des Mietvertrages zu vertreten.
  4. Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.

 

§ 9 Rücktritt/Kündigung durch den Vermieter

  1. Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit) sowie anderer nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
  2. Erfolgt aus den zuvor genannten Gründen die Kündigung nach Mietbeginn, erhält der Mieter den Teil vom Preis zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht.

 

§ 10 Kündigung durch den Vermieter

  1. Der Vermieter kann insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter die Vertragsdurchführung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  2. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn 
    1. eine Zahlung ganz oder teilweise nicht fristgerecht eingegangen ist,
    2. das Mietobjekt oder das Inventar vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt wird,
    3. das Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters unter- oder weitervermietet wird,
    4. das Mietobjekts zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird
    5. das Mietobjekt von mehr als de angegeben Personen genutzt wird,
    6. wenn die Anreise ohne vorherige Nachricht zu spät oder gar nicht erfolgt, oder
    7. ein Verstoß gegen die Obliegenheiten aus der Hausordnung und der Regelungen in §§ 6, 7 vorliegt.
  3. Im Falle einer Kündigung nach diesem § 10 behält der Vermieter seinen Anspruch auf den Gesamtpreis, wobei etwaige ersparte Aufwendungen infolge der fristlosen Kündigung angerechnet werden. Ein Anspruch des Vermieters auf Ersatz des durch einen Verstoß gegen diesen Vertrag entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt.

 

§11 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
  2. Die vertragliche Haftung des Vermieters ist für Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Vermieter für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

 

§  12 Covid-19

  1. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und damit verbundener staatlicher Maßnahmen kann es kurzfristig zu Einschränkungen bei der touristischen Beherbergung kommen. Sie versichern, dass Sie zum Reisezeitpunkt die jeweils gültige Corona-Verordnung der Stadt Hamburg einhalten (§16): https://www.hamburg.de/verordnung/

 

§  13 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung und/oder Abänderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und werden erst wirksam, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden. 
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 

 


Hausordnung

Allgemeines

§ 1 Ruhezeiten

  1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind insbesondere TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. 
  2. Im Falle von Veranstaltungen sind diese von der Regelung in Ziffer 1 ausgenommen, allerdings ist weiterhin jede Störung anderer Gäste oder Nachbarn nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

§ 2 Feuer/Rauchen

  1. Im ganzen Haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Garten (mit Nutzung der Aschenbecher) gestattet, wobei aufgrund der erhöhten Brandgefahr (Reetdach) jederzeit größte Vorsicht geboten ist.
  2. Wenn ein Feuermelder auslöst und es brennt, ist unverzüglich die Feuerwehr (112) zu rufen. Ein Feuerlöscher für erste Maßnahmen befindet sich im Dielenflur. Darüber hinaus ist wenn möglich, unverzüglich der Vermieter zu informieren. 

 

§ 3 Parken

Die Gäste können auf dem Deich vor dem Mietobjekt an der Straße auf eigene Gefahr parken. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um öffentlichen Straßenverkehr handelt und die Gäste die Straßenverkehrsordnung einzuhalten haben. Auch beim Parken ist Rücksicht zu nehmen auf andere Gäste und Nachbarn. Der Vermieter haftet weder für Verstöße des Mieters gegen die StVO, noch für das Vorhandensein von Parkplätzen oder für Beschädigungen am oder Verlust des vom Mieter dort geparkten Fahrzeugs.

 

§ 4 sanitäre Anlagen 

Die sanitären Anlagen im Haupthaus/ Diele können von allen Gästen genutzt werden. Dabei ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Die Anlagen sind pfleglich zu behandeln und insbesondere so zu hinterlassen, dass der nächste Gast diese ebenfalls insbesondere ist mit den vorhandenen Artikeln wie Seife, Toilettenpapier und Waschmittel nachhaltig umzugehen. 

 

§ 5 Abfall

Jeglicher Abfall ist getrennt in Reste (graue Tonne, roter Deckel), Plastik/ Metall (graue Tonne, gelber Deckel) und Papier (graue Tonne, blauer Deckel) in die Mülltonnen hinter dem grünen Container am Ostende des Grundstücks zu entsorgen.

 

Ferienwohnungen/Waldhütten/Baumzelte

§ 1 In der gemieteten Unterkunft

  1. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung/Waldhütte/des Baumzeltes (im Folgenden: Unterkunft) ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Unterkunft Fenster und Türen geschlossen zu halten. Beim Lüften und Öffnen sind die Türen und meist historischen Fenster (ein kleiner Haken ist jeweils vorhanden) vor dem Zuwehen zu sichern. 
  2. Jede Unterkunft im Bauernhaus hat eine Sauna. Eine Anleitung liegt jeweils im Bad und ist unbedingt einzuhalten und auch hier ist aufgrund der erhöhten Brandgefahr besondere Vorsicht geboten. 
  3. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in Unterkünften im Haus Anna Elbe ist nicht erlaubt. 
  4. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Unterkunft, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird dem Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration, Einrichtung oder elektronische Geräte o. ä. in der Unterkunft ist nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration oder Einrichtungen o.ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration oder Einrichtungen o. ä. verpflichtet.

 

§ 2 Gemeinschaftsräume und -anlagen

  1. Das Wäsche waschen (Waschmaschine in der Scheune) und trocknen (Trockner in der Scheune) sind erlaubt (siehe Hausplan). Das Trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf der Wäschespinne im Garten gestattet. Dies gilt nicht, solange eine Veranstaltung in der Diele oder im Garten stattfindet. Pro Waschmaschine sind 2,50 Euro inkl. Waschmittel in die in der Küche der Scheune aufgestellte Kasse zu zahlen.
  2. Die Scheune als Aufenthaltsraum sowie die dort befindliche Küche können mitbenutzt werden. Geschirr/Gläser/Besteck sowie Sitzplätze und Tische sind nach Benutzung sauber zu machen und wieder an ihren Platz zu räumen.
  3. Die Gäste können sich bei folgenden Getränken bedienen, für die jeweils die hier genannten Preise in die in der Küche aufgestellte Kasse zu zahlen sind:
    • Softgetränke: 2,50 €
    • Bier: 2,50 €
    • Weizen: 3,00 €
  4. Im Flur vor den Ferienwohnungen steht ein weißer alter Schrank, in welchem sich Bücher und Spiele usw. zur Mitbenutzung befinden. Darüber hinaus können einige Spielsachen für draußen (z.B. Hüpftiere, Eimer, Bälle, Frisbees) mitbenutzt werden, die sich hinter der Waldhütte Villa Knautschzone befinden. Alle Spielsachen und Bücher sind pfleglich zu behandeln und nach Benutzung vollständig wieder zurück zu legen. 
  5. Im Garten steht ein Grill zur Mitbenutzung für die Gäste. Eine Benutzung während einer Veranstaltung ist nur insoweit gestattet, als diese durch die Benutzung nicht gestört wird. Nach der Benutzung ist der Grillrost zu reinigen und wieder in den Grill zu hängen. 

 

Veranstaltungen

§ 1 Benutzung des Raumes

  1. Der gemietete Raum ist vom Gast pfleglich zu behandeln. Er ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer der Veranstaltung diese Hausordnung einhalten und den Veranstaltungsraum sowie alle andere Anlagen, die mit benutzt werden, angemessen pfleglich behandeln. Dabei ist insbesondere auf die Art des Hauses sowie auf die teilweise antike Einrichtung zu achten.
  2. Soweit Gegenstände zur Dekoration des Raumes oder zur Unterhaltung eingebracht werden, ist darauf zu achten, dass diese den Raum nicht beschädigen und weder für das Haus noch für andere Gäste gefährlich oder unangemessen störend sind. Nach der Veranstaltung sind die Gegenstände wieder vollständig zu entfernen. Eine feste Anbringung von Gegenständen ist nicht gestattet, es sei denn, dies wird vorab mit dem Vermieter abgesprochen. 

 

§ 2 Lautstärke

Bei Veranstaltungen ist Musik selbstverständlich erlaubt. Dennoch gilt auch hier das allgemeine Rücksichtnahmegebot und ab 22:00 Uhr sind die Türen und Fenster geschlossen zu halten und/oder die Lautstärke von Musik etc. entsprechend anzupassen.

 

§ 3 Übergabe nach der Veranstaltung

Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Raum in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Alle vom Gast eingebrachten Sachen sind in dem mit dem Vermieter abgesprochenen Zeitrahmen zu entfernen und angebrochene Getränkeflaschen mitzunehmen. Entstandenen Beschädigungen des Raumes oder des Inventars, welche auf die Durchführung der Veranstaltung zurückzuführen sind, sind dem Vermieter zu ersetzen. 

 


Nutzung eines Internetzugangs über Wlan

§ 1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

  1. Der Vermieter unterhält im Haus Anna Elbe einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Mitreisenden die Nutzung des WLANs zu gestatten.
  2. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

§ 2 Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Mitreisenden den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

§ 3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

  1. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. 
  2. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

§ 4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

  1. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. 
  2. Er wird insbesondere:
    • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
    • dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
    • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
  3. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter oder seiner Mitreisenden und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.
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