Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung der Ferienwohnungen im Haus Anna Elbe
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Ferienwohnungen zur Beherbergung (im Folgenden “Mietobjekt”) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Haus Anna Elbe GmbH (im Folgenden: Vermieter). Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Unter die Ferienwohnungen zur Beherbergung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen fallen auch die vom Vermieter angebotenen Waldhütten und Baumzelte.
- Abweichende Geschäftsbedingungen und/oder Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- Der Mieter hat in jedem Fall die Hausordnung sowie die Regeln zur Internetnutzung im Haus Anna Elbe zu beachten, welche der Mieter vor Mietbeginn per E-Mail zur Kenntnis erhält.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
- Eine Buchung kann über Buchungsportale, die Website des Vermieters sowie schriftlich per Mail an info@haus-anna-elbe.de oder telefonisch erfolgen.
- Mit der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot an die Vermieterin zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Kann der Vermieter die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhält der Mieter vom Vermieter per E-Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie die Rechnung. Der Mietvertrag ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung zustande gekommen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung inkl. Rechnungsstellung ist unverzüglich eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme vorzunehmen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig.
- Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrages unverzüglich nach Rechnungserhalt per Sofortüberweisung. Gegebenenfalls ist auch eine Bezahlung in bar möglich, jedoch ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter.
- Sämtliche Zahlungen sind auf das Konto DE60 2019 0109 0060 0854 20 des Vermieters bei der Volksbank Bergedorf (BIC GENODEF1HH4) zu überweisen. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Mieter. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. dem Bankkonto des Vermieters ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung kann der Vermieter die Buchung kostenpflichtig stornieren. Sollte der Vermieter die Buchung nicht stornieren, ist er berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
- Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden dem Mieter Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro berechnet. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Mieter.
§ 4 An- und Abreise
- An- und Abreisetage gelten jeweils als ein Tag.
- Am Anreisetag steht das Mietobjekt dem Mieter nach vollständiger Bezahlung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Mietobjekt ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
- Der Mieter hat sich bei Anreise zu vergewissern, dass er den richtigen Schlüssel zur tatsächlich gebuchten Unterkunft genommen hat. Für eventuell entstehenden zusätzlichen Aufwand oder Schaden des Vermieters aus einer Verletzung dieser Pflicht hat der Mieter dem Vermieter diesen zu ersetzen. Im Falle eines zeitlichen Aufwandes, z.B. durch Besorgen eines Ersatzschlüssels, beträgt die Höhe des Schadensersatz 39 € je angefangene Stunde. Im Übrigen richtet sich die Höhe des Schadensersatzes nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10.30 Uhr morgens zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Mietobjekt ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, sämtliche Geschirrspülprogramme (falls vorhanden) sollten beendet (und das Geschirr wieder in die Schränke verstaut), die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Dies gilt auch im Falle der Nutzung der Einrichtungen in der Scheune durch den Mieter.
- Der Mieter nimmt alle von ihm gekauften Lebensmittel mit bzw. entsorgt diese. Das Zurücklassen in der Wohnung ist nicht gestattet. Ist dies nicht erfolgt behält sich der Vermieter vor, dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für die Unterbringung von Haustieren ohne Zustimmung durch den Vermieter, sowie für das Rauchen im Mietobjekt.
§ 5 Nutzung des Mietobjekts
- Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Mietobjekts sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei der Nutzung des Mietobjekts ist in jedem Fall die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten.
- Das Mietobjekt darf darüber hinaus nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Mietobjekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag nach § 10 zu kündigen und für die nicht aufgeführten Personen ein gesondertes Entgelt zu berechnen.
- Bettwäsche und Handtücher sind nicht inklusive. Diese können selbst mitgebracht oder kostenpflichtig dazu gebucht werden.
- Das Mietobjekt wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Das Inventar ist teilweise antik und daher besonders schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere der Betten, ist untersagt.
- Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und den Austausch aller dazugehörigen Schlösser. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden und für nicht verschuldensfähige Kinder.
- Sollte eine Haftpflichtversicherung beim Mieter bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
- In der Mieteinheit “Strandbude” befindet sich eine Treppe, die zur Wohnung hinauf führt. Diese Treppe weicht von der DIN Norm 18065 für Treppen in folgender Weise ab:
- Auftritt (Soll: >=23 cm; Ist: ca. 19/19,37 cm)
- Steigung (Soll: <=20 cm; Ist: ca. 20,76 cm)
- nutzbare Laufbreite (Soll: >=80 cm ; Ist: ca. 81 cm)
- Kopffreiheit (Soll>= 200 cm; Ist: ca. 187,02 cm…)
- In den gedämmten Waldhütten ist jeweils eine 500 Watt Infrarotheizung vorhanden. Bei stetig kalten Außentemperaturen oder Wind ist es dennoch möglich, dass die Innentemperaturen in den Waldhütten die Mindesttemperaturen in Wohn- und Schlafräumen nach DIN 4701 nicht erreichen.
§ 6 Nutzung weiterer Einrichtungen
- Der Mieter kann die im Haus Anna Elbe vorhandene Scheune und die darin enthaltenen Einrichtungen mitbenutzen, solange dort keine Veranstaltung stattfindet. Auch diesbezüglich die Hausordnung, welche der Mieter vor Anreise per E-Mail oder spätestens bei Anreise zur Kenntnis bekommt, unbedingt einzuhalten. Benutztes Geschirr, Besteck, Gläser und Tische sind nach der Benutzung zu reinigen und an ihren jeweiligen Platz zurückzustellen.
- In der Scheune befinden sich verschiedene teilweise einzigartige historische und museale Gegenstände, die in mehreren Regalen angeordnet sind, um den Besuchern Kultur und Historie in den Vier- und Marschlanden nahe zu bringen. Da die Scheune zeitlich unabhängig und von vielen verschiedenen Menschen genutzt wird, sollen diese Gegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung geschützt werden, trotzdem aber zur Veranschaulichung zugänglich sein. Gem. Art. 6 Abs. (1) lit. f) DSGVO besteht demnach ein berechtigtes Interesse an einer Datenerhebung in Form einer Videoüberwachung zur Prävention oder Verfolgung. Die Kamera ist ausschließlich auf den Bereich der zuvor genannten Gegenstände ausgerichtet und die aufgenommenen Sequenzen werden ausschließlich nach Feststellung eines Schadens oder Fehlens eines Gegenstandes gesichtet. Sobald diese Aufnahmen zur Verfolgung des Zweckes nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht.
- Der Mieter kann darüber hinaus die sanitären Anlagen der Diele mitbenutzen, soweit zwingend erforderlich auch während einer Veranstaltung auf der Diele. Es ist ausschließlich die Tür zur Straßenseite mit der Aufschrift “WC” als Zugang zu benutzen.
- Der Mieter kann den nicht privaten Teil des Gartens hinter dem Haus Anna Elbe zum mitbenutzen, soweit dieser nicht für eine Veranstaltung vermietet ist und die Hausordnung eingehalten wird.
- Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Die Zugangsdaten sowie die unbedingt einzuhaltenden Bedingungen für die Internetnutzung im Haus Anna Elbe bekommt der Mieter per E-Mail vor der oder spätestens bei der Anreise zur Kenntnis.
- Der Mieter kann auf dem Deich vor dem Mietobjekt an der Straße auf eigene Gefahr parken. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um öffentlichen Straßenverkehr handelt und der Mieter die Straßenverkehrsordnung einzuhalten hat. Der Vermieter haftet weder für Verstöße des Mieters gegen die StVO, noch für das Vorhandensein von Parkplätzen oder für Beschädigungen am oder Verlust des vom Mieter dort geparkten Fahrzeugs.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, die Steckdosen des Hauses und am Grundstück für das Laden von E-Fahrzeugen zu benutzen. Für jede Zuwiderhandlung kann der Vermieter eine pauschalen Betrag in Höhe von 50 € vom Mieter verlangen. Für E-Bikes gibt es eine gesonderte Ladesäule an der Scheune, die nach den entsprechenden Bedingungen genutzt werden kann.
- Der Vermieter hat in der Regel Fahrräder und SUP Boards zum Verleih vor Ort, die der Mieter nach Absprache mieten kann. Dauer und Preise werden individuell abgesprochen oder sind in einer Preisliste festgelegt. Für Mietfahrräder und SUPs, egal welcher Art wird nicht das Vorhandensein bzw. die einwandfreie Funktionstüchtigkeit garantiert. Es besteht kein Anspruch auf Mietminderung bei Nichtbenutzbarkeit oder Nichtverfügbarkeit. Die Benutzung ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Schäden sind umgehend zu melden.
§ 7 Haustiere
- Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren verlangt der Anbieter einen angemessenen Aufpreis. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 500,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
§ 8 Rücktritt durch den Mieter
- Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag (Stornierung) ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung für die bereits getätigten Aufwendungen des Vermieters zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der pauschalen Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetagbis zu 60 Tage vor dem Anreisetag 20% des vereinbarten Preises
- bis zu 45 Tage vor dem Anreisetag 40% des vereinbarten Preises
- bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 60% des vereinbarten Preises
- bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Preises
- 1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises,
beträgt jedoch mindestens 50 €.
- Dem Mieter bleibt es unbenommen, dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass dem Vermieter aufgrund des Rücktritts tatsächlich überhaupt keine Kosten oder nur wesentlich geringere Kosten als die pauschalierten Stornokosten entstanden sind. Im Fall eines solchen Nachweises, ist der Mieter nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
- Bei einem vorzeitiger Abreise durch den Mieter werden 100% des vereinbarten Mietpreises berechnet, es sei denn, der Vermieter hat die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages zu vertreten.
- Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird empfohlen.
§ 9 Rücktritt/Kündigung durch den Vermieter
- Im Falle eines Rücktritts durch den Vermieter in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit) sowie anderer nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
- Erfolgt aus den zuvor genannten Gründen die Kündigung nach Mietbeginn, erhält der Mieter den Teil vom Preis zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht.
§ 10 Kündigung durch den Vermieter
- Der Vermieter kann insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter die Vertragsdurchführung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- eine Zahlung ganz oder teilweise nicht fristgerecht eingegangen ist,
- das Mietobjekt oder das Inventar vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt wird,
- das Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters unter- oder weitervermietet wird,
- das Mietobjekts zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird
- das Mietobjekt von mehr als de angegeben Personen genutzt wird,
- wenn die Anreise ohne vorherige Nachricht zu spät oder gar nicht erfolgt, oder
- ein Verstoß gegen die Obliegenheiten aus der Hausordnung und der Regelungen in §§ 6, 7 vorliegt.
- Im Falle einer Kündigung nach diesem § 10 behält der Vermieter seinen Anspruch auf den Gesamtpreis, wobei etwaige ersparte Aufwendungen infolge der fristlosen Kündigung angerechnet werden. Ein Anspruch des Vermieters auf Ersatz des durch einen Verstoß gegen diesen Vertrag entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt.
§11 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
- Die vertragliche Haftung des Vermieters ist für Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Vermieter für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
§ 12 Covid-19
- Aufgrund der Covid-19-Pandemie und damit verbundener staatlicher Maßnahmen kann es kurzfristig zu Einschränkungen bei der touristischen Beherbergung kommen. Sie versichern, dass Sie zum Reisezeitpunkt die jeweils gültige Corona-Verordnung der Stadt Hamburg einhalten (§16): https://www.hamburg.de/verordnung/
§ 13 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung und/oder Abänderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und werden erst wirksam, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.